Inhaltsverzeichnis
1. Prozess- oder Personenschutz
2. Sicherheitsfunktionen und die Fehlschließsicherung
3. Hintergrund: Sicherheitstechnik für Maschinen
Die Serie „Sicherheitstechnik für Maschinen“ besteht aus den folgenden Teilen:
- Teil 1: Praktischer Umgang mit Normen
- Teil 2: Methoden der Risikobeurteilung
- Teil 3: Risikoeinschätzung mit der EN ISO 13849-1
- Teil 4: Methodik einer Risikoeinschätzung mit der EN 62061
- Teil 5: Eine Risikoeinschätzung mit der EN 23125
- Teil 6: Auswahl einer Verriegelungseinrichtung nach EN ISO 14119
- Teil 7: Die EN ISO 14119 im Detail
- Teil 8: EN ISO 14119 – Funktionsprinzipien einer Zuhaltung
- Teil 9: Manuelle Möglichkeit zur Entsperrung
- Teil 10: Auswahl einer Verriegelung mit oder ohne Zuhaltung
- Teil 11: Beurteilung der Sicherheitstechnik
- Teil 12: Beurteilung der Entsperrung einer Zuhaltung
Eine Verriegelungseinrichtung mit Zuhaltung kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Gefährdung nach dem Öffnen der Schutztür nicht rechtzeitig beseitigt werden kann, bevor der Bediener die Gefahrenstelle erreicht. Um dies zu ermitteln, gibt die Norm eine einfache und klare Anweisung: Es muss die Zeit bis zur Beseitigung der Gefährdung – beispielsweise durch nachlaufende Maschinenbewegungen – bestimmt werden. Diese muss dann kleiner sein als die Zeit, die der Benutzer benötigt, um die Gefahrenstelle zu erreichen – dann genügt auch eine Verriegelungseinrichtung. Zur Bestimmung dieser Zeit verweist die EN ISO 14119 auf die EN ISO 13855:2010, Abschnitt 9. Hier ist eine Formel angeführt, die eine festgelegte Annäherungsgeschwindigkeit einer Person beinhaltet, mit der die Zeit bestimmt werden kann.
Prozess- oder Personenschutz
Zusätzlich zur Verriegelung darf natürlich immer auch eine Zuhaltung zum Einsatz kommen, sei es für den Prozess- oder den Personenschutz. Zuhaltungen für den Personenschutz sorgen, wie bereits angedeutet, üblicherweise für den Schutz eines Bedieners, indem eine Schutztür zugehalten wird, solange eine Gefahr beim Betreten einer Maschine besteht. Hier müssen Vorgaben bezüglich der Zuhaltefunktion aus der Norm eingehalten werden. Für den Prozessschutz gibt es dagegen keine einzuhaltenden Vorgaben bezüglich der Zuhaltungen an sich, da sie nicht dem Schutz des Bedieners dienen, sondern dazu, dass ein Arbeitsprozess nicht unterbrochen wird. Allerdings müssen beim Prozessschutz laut Norm alle Vorgaben für eine Verriegelungseinrichtung erfüllt sein und die Ausführung der Zuhaltung darf die Sicherheit der Verriegelungseinrichtung nicht beeinträchtigen. Zudem muss bezüglich der Zuhaltung sowie der Ansteuerung der Zuhaltung gewährleistet sein, dass die Verriegelungsfunktion, also die Überwachung der Stellung der Schutztür, nicht beeinträchtigt wird.
Sicherheitsfunktionen und die Fehlschließsicherung
Die erste Sicherheitsfunktion einer Verriegelung, ob mit oder ohne Prozessschutzzuhaltung, ist das unmittelbare Abschalten der gefährlichen Bewegung beim Öffnen der Schutzeinrichtung. Die zweite Sicherheitsfunktion ist, wie bei einer Personenschutzzuhaltung auch, der Schutz gegen den unerwarteten Anlauf einer Maschine.
Bei einer Zuhaltung ist es außerdem notwendig, dass der Zuhaltebolzen (die Norm spricht hier von einem Sperrmittel) nur dann zuhält, wenn die Schutztür auch wirklich geschlossen ist. Die Zuhaltung darf also nicht in die Luft verriegeln. Gewährleistet wird dies durch eine Fehlschließsicherung, die zumeist mechanisch ausgeführt ist. Somit ist mit einer Fehlschließsicherung gewährleistet, dass die Schutztür geschlossen ist, wenn der Zuhaltebolzen zuhält. Eine solche Sicherung ist auch notwendig, um die Sicherheitsfunktion des Schutzes vor einem unerwarteten Anlauf einer Maschine zu erfüllen, da die Maschine nur dann starten darf, wenn die Tür tatsächlich geschlossen und die Zuhaltung aktiv ist.
Bei Zuhaltungen für den Prozessschutz hilft diese Fehlschließsicherung dabei, dass die Funktion der Verriegelungseinrichtung nicht beeinträchtigt wird – so, wie von der Norm gefordert. Sicherheitszuhaltungen von Euchner beinhalten in der Regel eine Fehlschließsicherung. (ik)
Informationen zu den Sicherheitsschaltern von Euchner – mit und ohne Zuhaltung
Hintergrund: Sicherheitstechnik für Maschinen
Zusammen mit dem Normenexperten Jens Rothenburg von Euchner wollen wir Ihnen im Rahmen dieser Serie zum praktischen Umgang mit Normen in der Sicherheitstechnik für Maschinen in Form von kompakten Beiträgen die einzelnen Phasen der Entwicklung der Sicherheitstechnik einer Maschine näherbringen.
Die Serie „Sicherheitstechnik für Maschinen“ besteht aus den folgenden Teilen:
- Teil 1: Praktischer Umgang mit Normen
- Teil 2: Methoden der Risikobeurteilung
- Teil 3: Risikoeinschätzung mit der EN ISO 13849-1
- Teil 4: Methodik einer Risikoeinschätzung mit der EN 62061
- Teil 5: Eine Risikoeinschätzung mit der EN 23125
- Teil 6: Auswahl einer Verriegelungseinrichtung nach EN ISO 14119
- Teil 7: Die EN ISO 14119 im Detail
- Teil 8: EN ISO 14119 – Funktionsprinzipien einer Zuhaltung
- Teil 9: Manuelle Möglichkeit zur Entsperrung
- Teil 10: Auswahl einer Verriegelung mit oder ohne Zuhaltung
- Teil 11: Beurteilung der Sicherheitstechnik
- Teil 12: Beurteilung der Entsperrung einer Zuhaltung
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