Startseite » Steuerungstechnik »

Safety leicht gemacht – fragen Sie Experten für Maschinensicherheit

EU-Maschinenverordnung
Safety leicht gemacht – fragen Sie Experten für Maschinensicherheit

Im Bereich der Maschinensicherheit (Safety) kommt mit der Verabschiedung der EU-Maschinenverordnung eine Menge Arbeit auf Maschinen- und Anlagenbauer zu – auch der ein oder andere Betreiber muss aktiv werden. Insbesondere KMU stehen hier vor Herausforderungen, die durch den Fachkräftemangel nicht kleiner werden. Eine Alternative bieten die Safety-Spezialisten, die Service- und Dienstleistungs-Angebote machen, um die geänderten Anforderungen schneller und leichter umzusetzen.

 

Fragen: Andreas Gees und Michael Corban, Chefredaktion KEM Konstruktion|Automation

Inhaltsverzeichnis

1. Dienstleistungen auf dem Weg zum CE-Kennzeichen
2. Voraussetzungen zur Einbeziehung von Safety-Dienstleistern
3. Informationen zur Maschinensicherheit (Safety)
4. Websession „EU-Maschinenverordnung – fragen Sie einen Safety-Spezialisten“

Dienstleistungen auf dem Weg zum CE-Kennzeichen

KEM Konstruktion|Automation: Welche Unterstützung bieten Sie bei der Projektierung von Maschinen und Anlagen sowie bei der Zertifizierung? Kann ich gegebenenfalls den ganzen Prozess der Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung an einen Dienstleister übergeben – und mich damit auf mein Kern-Know-how konzentrieren?

Torsten Gast, Director Competence Center Services im Industry Management and Automation der Phoenix Contact Deutschland GmbH, Blomberg: Möchte der Maschinenhersteller oder -betreiber, der Maschinen für den Eigengebrauch konstruiert, eine vollumfängliche Unterstützung beim CE-Prozess erhalten, ist Phoenix Contact der richtige Partner. Die Safety-Experten begleiten den Prozess von der Risikobeurteilung bis zur CE-Konformitätserklärung, übernehmen aber auf Wunsch auch verantwortliche Tätigkeiten. Unser oberstes Ziel ist es, im ersten Schritt Wissen über die notwendigen Maßnahmen zu vermitteln. So kann jeder Kunde entscheiden, ob er selbst tätig werden möchte oder Aufgaben an einen Dienstleister vergibt.

Klaus Dürr, Vice President Standards Group bei der Pilz GmbH & Co. KG, Ostfildern: Pilz unterstützt seit Jahren Hersteller von Maschinen mit einem umfassenden normenkonformen Schulungs- und Dienstleistungsangebot für Maschinensicherheit – von der Sicherheitsanalyse über Validierung bis zur CE-Kennzeichnung. Wir übernehmen dabei je nach individuellem Kundenwunsch entweder einzelne Teile des Prozesses oder aber auch den gesamten Prozess. Beides ist möglich.

Tobias Keller, Global Safety Consulting Coordinator im tec.nicum der Schmersal Gruppe, Wuppertal: Wir können unsere Kunden und Partner in jeder Projektphase unterstützen – ob bei einzelnen Projektschritten oder über das gesamte Projekt hinweg. Dazwischen ist kundenspezifisch alles möglich. Wenn es um die CE-Kennzeichnung von Maschinen geht, sind unsere Experten in der Lage, den gesamten CE-Prozess im Sinne unserer Kunden umzusetzen und am Ende schlüsselfertig und CE-konform zu übergeben. Dabei stehen wir immer in engem Kontakt mit allen Projektbeteiligten des Kunden. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Kunden maßgeschneiderte Systeme und Lösungen erhalten, die sich möglichst eng an ihren internen Prozessen orientieren.

Der wesentliche Vorteil für unsere Kunden besteht darin, dass sie ihre Kapazitäten voll und ganz auf ihr Kerngeschäft – den Bau hochwertiger Maschinen und Anlagen – konzentrieren können. Selbstverständlich stehen ihnen unsere Experten auch jederzeit beratend zur Seite, wenn es um die korrekte Umsetzung von Gesetzen und Normen geht.

Franz Dold, Head of Business Unit Safety Solutions, Sick AG, Waldkirch: Das Sick-Portfolio umfasst eine breite Auswahl an Hardwarekomponenten, Systemen und Software sowie ein umfangreiches Serviceangebot im Rahmen der Maschinensicherheit. Dabei hat Sick neben dem Maschinenhersteller und dessen Konformitätsprozess auch einen starken Fokus auf die Betreiberseite gelegt. Umbau und Modernisierungen von Produktionsanlagen sind ein wichtiger Bestandteil des Dienstleistungsportfolios. Ein Service umfasst hierbei die Unterstützung der Konstrukteure im Rahmen der Konformitätsbewertung sowie die Anwendung konstruktiver Maßnahmen zur Risikominimierung. Das Leistungsangebot wird entsprechend den Anforderungen der neuen Maschinenverordnung aktualisiert. Neben der funktionalen Sicherheit legen wir dabei in Zukunft noch größeres Augenmerk auf das Thema Cybersicherheit. Maßgeschneiderte Dienstleistungen von Sick bieten weiterhin die richtlinienkonforme Umsetzung der Maschinensicherheit.

Voraussetzungen zur Einbeziehung von Safety-Dienstleistern

KEM Konstruktion|Automation: Wann hole ich am besten einen Safety-Dienstleister mit an Bord – möglichst frühzeitig im Entwicklungsprozess oder wenn die Grundkonzeption steht? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Safety-Dienstleister zu beauftragen?

Gast (Phoenix Contact): Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten der Safety-Dienstleister für den Maschinenhersteller oder -betreiber übernehmen soll. Für die Erstellung eines Performance-Level-Nachweises – zum Beispiel mit Sistema – bedarf es keiner Beteiligung am Risikobeurteilungsprozess. Soll bei der Risikobeurteilung unterstützt werden, ist eine frühzeitige Einbindung mehr als sinnvoll. Zumal die Risikobeurteilung am Beginn des Entwicklungsprozesses steht. Vor einer Beauftragung setzt sich bei Phoenix Contact ein spezialisierter Außendienstmitarbeiter mit dem Kunden in Verbindung und ermittelt dessen wirklichen Bedarf. Daraus ergibt sich dann ein individuelles Angebot. Mehr ist nicht zu tun.

Dürr (Pilz): Je früher desto besser. Sobald eine erste Idee der Applikation entsteht, hat man eine Diskussionsgrundlage mit dem Dienstleister und kann bereits mit einer Risikobeurteilung beginnen. Wenn der externe Dienstleister für Maschinensicherheit schon in der Entwicklungsphase zu Rate gezogen wird, ist die Umsetzung meist effizienter und kostengünstiger für Kunden, da zum Beispiel etwaige später im Prozess entstehende Nachrüstungskosten vermieden werden.

Keller (Schmersal): Grundsätzlich ist es immer ratsam, externe Safety-Dienstleister an Bord zu holen, wenn man sich anfangs nicht sicher ist, wie man ein solches Projekt angehen soll. Man muss nicht gleich das gesamte Projekt aus der Hand geben, aber man sollte sich bei Bedarf durchaus Starthilfe einkaufen. Hier ist auch die Rechtsprechung eindeutig. So heißt es beispielsweise in vielen Gerichtsurteilen, dass ‚sich nicht informieren‘ ebenso wenig wie fahrlässige Unkenntnis vor Strafe schützt. Der Inverkehrbringer muss sich rechtzeitig um die Klärung offener Fragen im Rahmen seiner Unternehmerverantwortung bemühen. Dies kann er durch internen Kompetenzaufbau oder aber auch durch das Zukaufen entsprechender externer Fachleute und Dienstleistungen tun.

Wird mit der Hinzuziehung von externem Sachverstand zu lange gewartet und dies erst gegen Projektende in Erwägung gezogen, erweisen sich die dann erforderlichen Lösungen oft als teuer und aufwändig. Dies kann durch die frühzeitige Einbindung erfahrener Sicherheitsdienstleister vermieden werden.

Dold (Sick): Die frühzeitige Einbindung eines Safety-Dienstleisters hat sich in der Praxis bewährt. In einer frühen Phase können oftmals Risiken schon per Design vermieden werden und technische Lösungen zur Risikominderung optimal integriert werden. Dies führt zur Reduktion von Kosten und effizienter Nutzung zunehmend limitierter kompetenter Ressourcen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Spezifikation des Leistungsumfangs, das heißt ‚Wer macht was und was sind die Anforderungen?‘ Nur durch eine eng abgestimmte Zusammenarbeit kann die Verantwortung bezüglich Risiken, beziehungsweise eventueller Rest-Risiken, korrekt wahrgenommen werden.

Informationen zur Maschinensicherheit (Safety)

KEM Konstruktion|Automation: Ohne Zweifel führt die EU-Maschinenverordnung zu weiterem Informationsbedarf rund um dieses komplexe Thema. Wie richten Sie Ihr Informationsangebot darauf aus?

Gast (Phoenix Contact): Phoenix Contact hat bereits im November 2021 mit dem Veranstaltungsformat ‚SafetyTalk‘ über die damals im Entwurf aufgeführten Änderungen informiert: 2021 noch als Online-Talk, 2022 dann in Präsenz. Zu den Top-Themen wurden Workshops durchgeführt, die es Betroffenen ermöglichten, ihre Fragen zu den Änderungen direkt mit Experten zu klären. Grundsätzlich setzt Phoenix Contact darauf, sowohl Hersteller ebenso wie Betreiber von Maschinen frühzeitig über ein aufbauendes Format in Kenntnis zu setzen – vom Whitepaper über ein kostenfreies Delta-Seminar und eine Ganztagesschulung bis zur SafetyTalk-Veranstaltung mit Experten und wieder vielen Workshop-Angeboten.

Dürr (Pilz): Wir passen unser Dienstleistungsangebot umfassend an die veränderten Anforderungen der Maschinenverordnung an. Meine Kolleginnen und Kollegen beraten Kunden bei einer wesentlichen Veränderung an Maschinen und Anlagen nach den neuen Anforderungen der Maschinenverordnung. Auch die neuen normativen Anforderungen an Security haben sie schwerpunktmäßig im Blick. Dafür erweitert Pilz aktuell sein Angebot um entsprechende Schulungen im Bereich Industrial Security.

Keller (Schmersal): Im Moment sehen wir unsere Hauptaufgabe darin, die betroffenen Kreise darüber zu informieren, dass etwas Neues auf sie zukommt. Große Unternehmen und Konzerne sind in der Regel besser vorbereitet als KMU und Kleinstunternehmen. Es ist aber immer ratsam, sich rechtzeitig auf solche Veränderungen einzustellen. Um unsere Kunden und Partner hier bestmöglich zu unterstützen, arbeiten wir intensiv daran, diese Änderungen in einem strukturierten und aufeinander aufbauenden Schulungsprogramm abzubilden. Dieses umfasst sowohl Standardseminare als auch kundenspezifische Seminare sowie kostenlose Informationsveranstaltungen wie unsere ‚tec.nicum on Tour‘.

Auch in anderen Bereichen werden sich übrigens in den kommenden Monaten und Jahren wesentliche Veränderungen für den Maschinen- und Anlagenbau ergeben. So wird es in absehbarer Zeit eine neue ISO 13849, ISO 14119 und ISO 10218 geben. Auch diese Themen müssen in den Unternehmen berücksichtigt und umgesetzt werden.

Dold (Sick): Neben den Anwendungsdaten der Maschinenverordnung und dem Umgang mit den vorhandenen harmonisierten Normen sind die Neuerungen gegenüber der Maschinenrichtlinie interessant. Dazu gehören die Anforderungen an die Nutzung künstlicher Intelligenz, an die Cybersicherheit und an sicherheitsrelevante Software sowie Daten. Die Regelungen zur Digitalisierung der Maschinendokumentation sind ökologisch sehr zu begrüßen. Die Einbeziehung von Drittstellen für bestimmte Produktkategorien/Maschinen für die Konformitätsbewertung ist gefordert. Anforderungen an die Sicherheit autonomer Maschinen und zu wesentlichen Veränderungen von Maschinen sind jetzt ausführlich in der Maschinenverordnung beschrieben. Diese und weitere Details erhalten einen Platz im Sick-Kompetenzangebot zur Maschinenverordnung, bestehend unter anderem aus Kunden-Events, Virtual Classroom, Trainings und Antworten auf Online-FAQs.

Unsere Websession ‚EU-Maschinenverordnung – fragen Sie einen Safety-Spezialisten‘ liefert weitere Infos


Websession „EU-Maschinenverordnung – fragen Sie einen Safety-Spezialisten“

Im Rahmen unserer Websession mit dem Titel ‚EU-Maschinenverordnung – fragen Sie einen Safety-Spezialisten‘ lieferten wir Maschinen- und Anlagenbauern am Mittwoch, den 18. Oktober 2023 weitere Informationen rund um die EU-Maschinenverordnung und das Angebot an Safety-Dienstleistungen, um das Thema Maschinensicherheit schneller in den Griff zu bekommen – nicht zuletzt auch angesichts des Fachkräftemangels. Eine Aufzeichnung der Websession ist verfügbar.

Mit der neuen EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) wird die Zertifizierung nicht einfacher. Hintergrund ist, dass unter anderem mit der Digitalisierung neue Gefahrenquellen hinzugekommen sind und damit eine Anpassung beziehungsweise Ablösung der Maschinenrichtlinie (MRL) erforderlich wurde. Insbesondere kleinere Maschinenbauer können sich mit einem Safety-Spezialisten an Bord freier dem eigenen Kern-Know-how widmen, für die Maschinensicherheit sorgen die Safety-Spezialisten.

Programm und Vortragende

Im Rahmen der Websession fanden die beiden folgenden Vorträge statt:

  • Die EU-Maschinenverordnung löst die Maschinenrichtlinie ab – was sind die wesentlichen Neuerungen, die Maschinenhersteller betreffen
    Dipl.-Ing. Leonhard Blümcke, Leiter des Fachbereichs Nahrungsmittel der DGUV und Abteilungsleiter bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, spezialisiert auf Prävention im Bereich Maschinensicherheit.

    Dipl.-Ing._Leonhard_Blümcke,_DGUV
    Dipl.-Ing. Leonhard Blümcke, DGUV
    Bild: Blümcke
  • Mit maßgeschneiderten Lösungen sorgenfrei in die Zukunft
    Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Wolf, Leiter tec.nicum academy & tec.nicum consulting, Schmersal Gruppe, zu Lösungen für den dynamischer und komplexer werdenden Maschinenbau und dem Angebot des tec.nicum der Schmersal Gruppe zu Turnkey Solutions und umfassenden Dienstleistungen.

    Siegfried_Wolf,_Leiter_tec.nicum_academy_&_tec.nicum_consulting,_Schmersal_Gruppe
    Siegfried Wolf, Schmersal Gruppe
    Bild: Schmersal

Aufzeichnung:

Eine Aufzeichnung der Websession ist kostenfrei nach vorheriger Anmeldung über diese Website verfügbar

Unsere Whitepaper-Empfehlung


Hier finden Sie mehr über:
Systems Engineering im Fokus

Ingenieure bei der Teambesprechung

Mechanik, Elektrik und Software im Griff

Video-Tipp

Unterwegs zum Thema Metaverse auf der Hannover Messe...

Aktuelle Ausgabe
Titelbild KEM Konstruktion | Automation 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts
Webinare

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper
Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de