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Licht im Normendschungel

Veränderte EU-Maschinenrichtlinie macht Sicherheitsbeauftragten zu schaffen
Licht im Normendschungel

Die neue Maschinenrichtlinie (MRL) ist in aller Munde, und das harmonisierte europäische Normenwesen ist im Umbruch. Viele stöhnen über die Entwicklungen – sie fürchten neue bürokratische Hürden mit viel Anpassungsaufwand. Das hier vorgestellte Unternehmen hilft mit Workshops bei der Entwicklung passender Konzepte.

„Es ist alles nicht so kompliziert, wie es scheint“, beruhigt die IBF. Mit kompakten Informationen und der Software „Safexpert“ unterstützt das Unternehmen alle Firmen, die bei der Umstellung ihrer Konzepte Probleme haben. Die Sorge über die Änderungen, die die neue Maschinenrichtlinie bringen wird, sind für jene Unternehmen in weiten Bereichen unbegründet, die heute in der Lage sind, Maschinen und Anlagen nach der derzeit gültigen MRL 98/37/EG zu entwickeln und zu bauen.

Neuerung liegt oft nur in den Begriffen
Die Neuerungen sind im Grunde nicht substanziell. Vieles bleibt beim Alten: Maschinen und Anlagen müssen ausreichend sicher sein. Anstatt einer Gefahrenanalyse wird eine Risikobeurteilung durchzuführen sein. Eine technische Dokumentation muss erstellt und eine Betriebsanleitung geliefert werden. Eine Konformitätserklärung muss ausgestellt und rechtsverbindlich unterschrieben werden. Auch die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung bleibt bestehen. Die Herstellererklärung wird durch die Einbauerklärung ersetzt, die für unvollständige Maschinen auszustellen sein wird.
Natürlich enthält die neue MRL Änderungen und Klarstellungen, wie zum Beispiel:
  • der Anwendungsbereich und die Definitionen werden konkretisiert
  • das Verfahren für Teilmaschinen wird geregelt
  • die Marktaufsicht wird massiv gestärkt.
Angesichts der langen Übergangsfristen, die die neue MRL in Artikel 26 vorsieht, besteht jedoch kein Grund zur Panik. Die endgültige Deadline, bis zu der Maschinen nach der alten MRL in den Verkehr gebracht werden dürfen, endet voraussichtlich Anfang 2010.
Früh informieren kann nicht schaden
Es ist allerdings zu vermuten, dass Unternehmen in der Gestaltung von Kaufverträgen bereits zu einem früheren Zeitpunkt zumindest teilweise Forderungen der neuen MRL zum Vertragsbestandteil machen werden. Aus diesem Grund kann es wichtig sein, sich frühzeitig mit den neuen Bestimmungen auseinander zu setzen.
Das Konzept der Konformitätsvermutung bleibt bestehen. Freiwillig anwendbare harmonisierte Normen behalten deren wichtigen Stellenwert. Das rasche Auffinden passender und aktueller Normenstellen ist eine Herausforderung für Planer und Konstrukteure. Daher entwickeln IBF und Globalnorm ein Verwaltungssystem mit Internetaktualisierung. Es ermöglicht eine Volltextsuche in einem komfortablen pdf-Format – etwa im Bereich Sicherheit von Maschinen mit über 65 harmonisierten Normen. Durch den günstigen Paketpreis amortisiert sich die Software schon nach wenigen Planungs- oder Konstruktionsstunden.
In der arbeitsteiligen Praxis benötigen die Zuständigkeitsbereiche gezielte Informationen. Planer und Konstrukteure, Einkäufer und Verkäufer, QM- und Arbeitsschutzbeauftragte brauchen andere Informationen als Geschäftsleiter und Führungskräfte. Letztere delegieren das Thema oft an Mitarbeiter oder externe Dienstleister und sehen die Sache damit als erledigt.
Arbeit weitergeben heißt dafür haften
Aber was passiert, wenn jene Person, die die Aufgabe erhält, die gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfüllt und es zum Schadensfall kommt? Wer haftet in welchen Fällen? Oft befinden sich die natürlichen Personen in der Haftungsrolle, die delegiert oder sich viele Jahre als nicht zuständig betrachtet haben.
Neben den haftungsrechtlichen Aspekten werden in der Praxis auch die wirtschaftlichen Aspekte der CE-Kennzeichnung häufig nicht ausreichend beachtet. Im besten Glauben, alles optimal organisiert zu haben, wird unnötig Geld ausgegeben, ohne die Rationalisierungspotenziale zu kennen. Ein Teilnehmer der IBF-Seminare bringt es auf den Punkt: „Hätten wir diese Informationen vor einigen Jahren gehabt, hätten wir einen sechsstelligen Eurobetrag gespart.“ Eine Checkliste ist unter www.ibf.at kostenlos downloadbar.
Um diesen selektiven Wissensbedarf in optimaler Weise erfüllen zu können, veranstaltet IBF am 11. und 12. Juli 2006 erstmals die CE-Praxis-Tage in Pforzheim. Der erste Tag steht im Zeichen rechtlicher und organisatorischer Themen, während der zweite Tag aktuelle technische Themen behandelt. Informationen zu den Inhalten finden sich unter www.ce-praxistage.de.
Dokumentationen verstauben im Regal
Mehr als hundertseitige CE-Umsetzungskonzepte führen bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen zu Resignation. Als nicht realisierbar verschwinden Dokumente unter der Rubrik Bürokratismus in Schubladen oder schlummern ungelesen im Intranet. Mit einem speziell entwickelten CE-Umsetzungsworkshop unterstützt IBF die Teilnehmer bei der Entwicklung firmenspezifischer Konzepte. Der erste Workshop ist für Herbst 2006 geplant.
Im Idealfall bildet die Gefahrenanalyse die zentrale Plattform für eine sicherheitstechnische Konzeption von Maschinen und Anlagen. Alle Projektbeteiligten können früh Sicherheitslösungen einsehen und regulierend eingreifen. Das ist nur mit netzwerkbasierten Datenbanklösungen realisierbar.
Anknüpfung an die Gefahrenanalyse
Safexpert erfüllt die Anforderungen seit über zehn Jahren. Der CE-Leitfaden, die variable Piktogrammbibliothek und der Betriebsanleitungs-Assistent mit direkten Schnittstellen zur Gefahrenanalyse erleichtern die sicherheitstechnische Konzeption. Die Normenverwaltung mit interaktiver Aktualisierung im Rahmen der Wartungsverträge bildet die Voraussetzung für den effizienten Umgang mit harmonisierten europäischen Normen.
Safexpert-User schätzen die zeitnahe Umstellung von EN 292 auf EN ISO 12100. Projekte werden per Knopfdruck auf die neue Gefährdungsliste konvertiert. Dadurch entfallen langwierige Umstellungsarbeiten. Der Prüf- und Abnahme-Assistent wird von Behörden, TÜV-Organisationen sowie Berufsgenossenschaften und Industrieunternehmen für die Durchführung einheitlicher Prüfungen und Abnahmen eingesetzt. Der TÜV Rheinland bietet ab Herbst 2006 spezielle Schulungen zur Herstellung einheitlicher Prüflisten mit Safexpert.
Halle 9, Stand D35
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