Arbeitgeber, Führungskräfte und Sifas wissen: Im Arbeitsschutz gibt es viele Rechte und Pflichten. Hier den Überblick zu behalten, ist eine Herausforderung. Der „Praxiskongress Recht“ schafft Abhilfe: Mit renommierten Referenten, aktuellen Urteilen und kompakten Erklärungen, auch zu neuen Entwicklungen in der Arbeitswelt.
Der „Praxiskongress Recht“ wird zum ersten Mal von den beiden Fachzeitschriften „Sicherheitsingenieur“ und „Sicherheitsbeauftragter“ in Zusammenarbeit mit der Si-Akademie organisiert. Premiere ist am 05.12.2018 in den Seminarräumen der Konradin Mediengruppe in Leinfelden-Echterdingen. Unter anderem richtet Rechtsanwalt Dr. Michael Neupert seinen Blick auf Rechtsfragen der Digitalisierung und die Zusammenarbeit mit dem „Kollegen Roboter“. Im Mittelpunkt seines Vortrages steht die Frage, welche rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung in der Industrie 4.0 gestellt werden: Wer ist in vernetzten Systemen wofür verantwortlich? Im Vortrag von Professor Dr. Thomas Wilrich erfahren die Teilnehmer, was sie in puncto Risikominderung und Absicherung tun können: Hier geht es um die Verantwortung und Haftung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Unternehmensbeauftragten und anderen Stabsstellen. Erklärt werden Begriffe und Zusammenhänge rund um strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung, illustriert durch Urteile aus der Rechtsprechungspraxis. bt