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Individuelle No-Patent Strategy schützt auch vor Missbrauch

Patentschutz ja oder nein?
Individuelle No-Patent Strategy schützt auch vor Missbrauch

Bahnbrechende Erfindungen sichern Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil und können, um die Nutzung durch andere auszuschließen, mittels Patenten geschützt werden. Allerdings beabsichtigt nicht jedes Unternehmen eine Patentanmeldung, um sein geistiges Eigentum zu sichern. Für sie bietet sich mit einer No-Patent Strategy eine alternative Herangehensweise. Die Umsetzung gelingt allerdings nur mit sorgfältiger Planung, bei der es einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen gilt.

»Dr. Hannes Spillmann, Patentanwalt bei der Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG, Winterthur

Inhaltsverzeichnis
1. Das spricht gegen eine Patentanmeldung
2. Wann eignet sich eine No-Patent Strategy als Alternative?
3. Das ist für eine Strategie ohne Patentierung zu berücksichtigen
4. No-Patent Strategy richtig umsetzen
5. Fazit
6. Im Überblick
7.  Zum Autor

Kleine und große Unternehmen können sowohl Erzeugnisse – wie Maschinen, Einzelteile oder elektronische Schaltungen – als auch Verfahren – wie Herstellungsverfahren, Arbeitsprozesse oder die Verwendung eines Produkts für einen bestimmten Zweck – patentieren lassen. Mit einem Patent haben Unternehmen die Möglichkeit, ihr geistiges Eigentum vor Dritten zu schützen und sie können über einen längeren Zeitraum hinweg wirtschaftlich von einer neuen Erfindung profitieren. Gerade in innovativen und sensiblen Branchen wie der Biotechnologie, der Elektrotechnik oder dem Maschinen- und Anlagenbau bietet die Patentierung Sicherheit und Stabilität.

Welche große Rolle Patente insbesondere im Maschinenbau spielen, ist deutlich aus Zahlen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) ablesbar: Der Maschinenbau gehört zu den Technologiefeldern mit den meisten Patentanmeldungen. Allein 2019 gab es in den Bereichen Transport, Maschinenelemente, Motoren, Pumpen und Turbinen insgesamt 21.676 Patentierungen. In der Elektrotechnik waren es demgegenüber lediglich 7.160 und in der Messtechnik 5.051 Patentanmeldungen. Allerdings entscheiden sich auch immer mehr Unternehmen dazu, auf Patente zu verzichten.

Das spricht gegen eine Patentanmeldung

Die Gründe, von einer Patentierung abzusehen, sind vielfältig. Nicht nur geben hohe Kosten den Ausschlag, wenn Entwickler, technische Projektleiter und Geschäftsführer beschließen, keine Patentierung vorzunehmen. So fallen neben der Anmeldegebühr für eine Patentanmeldung weitere Gebühren an, je nachdem wie viele neue Entwicklungen patentiert und über welchen Zeitraum hinweg diese aufrechterhalten werden sollen. Gegebenenfalls kommen Kosten für das Hinzuziehen eines Patentanwalts hinzu.

Von den Kosten abgesehen, besteht bis zum Verfahrensschluss Ungewissheit darüber, ob das Schutzrecht vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) überhaupt erteilt wird. Zudem kann eine Patentanmeldung sehr lange dauern, legt das DPMA das Patent doch erst nach 18 Monaten offen. Erhalten Unternehmen das gewünschte Patent, bleibt schließlich zu berücksichtigen, dass das Verbietungsrecht für das neue Produkt oder Verfahren zeitlich und räumlich begrenzt ist.

All diese Kritikpunkte sind hinreichend, dass Unternehmen auch andere Optionen in Betracht ziehen, um ihr geistiges Eigentum auch ohne Immaterialgüterrechte zu sichern. Einen alternativen Ansatz bietet die No-Patent Strategy.

Wann eignet sich eine No-Patent Strategy als Alternative?

Für bestimmte Unternehmen kann es durchaus sinnvoll sein, von einer Patentierung abzusehen und sich einer No-Patent Strategy zu widmen. Das gilt etwa für innovationsarme Branchen, in denen es lediglich Neuentwicklungen im Detail gibt. In anderen Bereichen sind die Entwicklungen derart spezifisch, dass sie nur für einen ausgewählten Kundenkreis interessant sind.

In innovationsgetriebenen Branchen wie dem Maschinenbau, in denen beispielsweise Arbeitsprozesse durch Digitalisierung, Automation und Robotik immer wieder aufs Neue optimiert werden, können Neuentwicklungen bereits in ein bis zwei Jahren hinfällig sein. Hier steht die lange Patentprüfung diametral dem vergleichsweise kurzen Produktzyklus von unter zwei Jahren gegenüber und eine No-Patent Strategy kann eine sinnvolle Alternative sein.

Das ist für eine Strategie ohne Patentierung zu berücksichtigen

Eine No-Patent Strategy bedeutet allerdings nicht, dass einfach auf eine Patentierung verzichtet und auf die vermeintliche Lösung der Geheimhaltung gesetzt wird. Die neue Entwicklung bis zum Markteintritt geheim zu halten, birgt zahlreiche Risiken. Nicht nur, dass die Konkurrenz störende Patente einreichen kann, die die Nutzung der eigenen Erfindung behindern. Es besteht zudem die Gefahr, dass Mitarbeiter von der Konkurrenz abgeworben werden und ihr Wissen teilen. Im schlimmsten Fall kann der Wettbewerber so eine Kopie erstellen und die eigene Erfindung verbieten lassen.

No-Patent Strategy richtig umsetzen

  • Know-how schützen:
    Es ist deshalb ratsam, die Vorgehensweise bei einer No-Patent Strategy genauestens zu planen, wobei Geheimhaltung tatsächlich ein wichtiger Bestandteil ist. Dafür ist es unerlässlich, Geheimhaltungsverträge zu vereinbaren, sogenannte Non-disclosure Agreements, die das wertvolle Know-how gegenüber Geschäftspartnern und Kunden absichern. Das gilt ebenfalls für die unternehmensinternen Strukturen. Das Implementieren eines entsprechenden Regelwerks in die Unternehmenskultur gewährleistet, dass Mitarbeiter oder Lieferanten keine sensiblen Informationen nach außen tragen.
  • Offenlegung von Teilaspekten:
    Im Rahmen einer No-Patent Strategy können Unternehmen über die Geheimhaltung hinaus auch dafür sorgen, dass niemand anderes ein Patent für die eigene technische Neuerung anmeldet. Dies ist durch das gezielte Offenlegen der Erfindung und einzelner Teilaspekte möglich. Mit dieser sogenannten defensiven Veröffentlichungsstrategie gehen Unternehmen gezielt gegen Drittpatente vor. Auf Plattformen für Defensivpublikationen, wie Protegas, machen sie ihre Erfindungen bekannt. Mit der Veröffentlichung gehört die Erfindung offiziell zum Stand der Technik, so dass sie kein anderer Marktteilnehmer patentieren kann.
  • Dokumentation und Recherche:
    Im Zuge dessen ist es wichtig, dass alle Tätigkeiten und Handlungen im Rahmen der Neuentwicklungen sauber dokumentiert werden, um im Falle potenzieller Rechtsstreitigkeiten gewappnet zu sein. Dazu gehört ebenfalls, die Entwicklungen und Patentaktivitäten der Konkurrenzunternehmen und Mitbewerber zu überwachen, um auf dem aktuellen Stand der Benchmark zu bleiben.

Fazit

Es ist durchaus möglich, dass Unternehmen eine No-Patent Strategy als alternative Option zur Patentanmeldung nutzen, um ihre Erfindungen und Entwicklungen vor der Konkurrenz zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese genau und sehr bewusst geplant wird. Der reine Verzicht auf eine Patentierung ist dabei ebenso wenig zielführend wie die Herangehensweise, für jede noch so detaillierte Neuerung ein eigenes Patent anzumelden. In beiden Fällen birgt eine fehlende Strategie die Gefahr, dass hohe Kosten entstehen und der Unternehmenswert sinkt. Patente müssen bei einer No-Patent Strategy nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Es ist je nach Fall abzuschätzen, wann ein Unternehmen von Patentanmeldungen profitiert und wann ein Verzicht auf Patente vielleicht die bessere Lösung ist. (co)

Protegas – Plattform für die defensive Veröffentlichung von Innovationen:
hier.pro/v2A2Y

Kontakt:
Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Bahnhofplatz 18
8401 Winterthur
Schweiz
Tel. +41 52 209 02 80
winterthur@kellerschneider.com
www.kellerschneider.com/de


Im Überblick

Zum Schutz des geistigen Eigentums bietet sich je nach Situation bei sorgfältiger Planung auch eine No-Patent Strategy an.


Zum Autor

Dr. Hannes Spillmann ist Patentanwalt bei der Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG, Diplomchemiker und Experte für Experimentalphysik und Nanowissenschaften. Aus seiner Tätigkeit in der Forschung und der Industrie kennt er verschiedenste Technologien aus eigener Erfahrung. Dadurch sieht er die Erfindungen, mit denen er befasst ist, stets auch in einem breiteren Kontext. Er hat zudem Erfahrung in Einspruchs- und Gerichtsverfahren. Als nebenamtlicher Richter am Schweizer Bundespatentgericht ist er regelmäßig in führenden Fällen involviert und an der Rechtsprechung in vorderster Front dabei.

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