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Freiwilliger Service

Dichtungen unterliegen nicht der Atex-Richtlinie
Freiwilliger Service

Der Beitrag beleuchtet Hintergründe zum Thema Explosionsschutz im Bereich Getriebebau und Elektrogeräte. Da Dichtungen weder Geräte noch Komponenten im Sinne der Atex-Richtlinie sind, unterliegen sie ihr auch nicht und sind somit nicht dokumentationspflichtig. Der Anbieter leistet allerdings einen freiwilligen Service.

Seit dem 1. Juli 2003 ist die so genannte Atex–Richtlinie (94/9/EG) für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen zwingend anzuwenden. Der Geltungsbereich umfasst nicht nur Produkte mit potenziellen elektrischen Zündquellen, sondern auch mit mechanisch erzeugten Funken oder heißen Oberflächen. Bei Neuinstallation müssen seither alle Geräte mit potenziellen Zündquellen, wie Getriebe, Ventilatoren, Pumpen gekennzeichnet sein. Elektrische Geräte wie Elektromotoren und Drehgeber fallen sowieso unter die Richtlinie.

Die EG-Richtlinien sind im Rahmen der Harmonisierung der nationalen Normen aufgestellt worden und in der EU gültig.
Explosionsschutz in zwei Richtungen
Nach der europäischen Neuordnung des Explosionsschutzes teilt sich dieser in zwei Richtungen auf:
1. Anforderungen an den Hersteller
  • 94/ 9/EG Atex 100a (95)
  • grundlegende Sicherheitsanforderungen
  • Bau, Ausrüstung
2. Anforderungen an den Betreiber
  • 1999/92/EG Atex 137
  • Mindestanforderungen
  • Aufstellung, Betrieb, Wartung, Prüfung.
Auf der Grundlage der Atex-Richtlinien und der europäischen Forderungen sind europäische Normen für die verschiedenen Anwendungen und Gerätegruppen erstellt worden. Für den Getriebe- und Pumpenbau, ist die DIN EN 13463 „nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explo- sionsgefährdeten Bereichen“ wirksam. Im Teil 5 werden Dichtungen als Geräteteile behandelt. Für Elektromotoren und Drehgeber ist die DIN EN 50014 „elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche“ die maßgebende Norm.
Voraussetzung für Atex-Gebundenheit
Eine Maschine, ein Gerät unterliegen der Atex-Richtlinie, wenn es in explosionsfähiger Atmosphäre unter atmosphärischen Bedingungen eingesetzt wird oder damit in Verbindung steht, bei Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Umwandlung von Energie und wenn eine eigene potenzielle Zündquelle vorhanden ist. In der DIN EN 1127 sind insgesamt 13 Zündquellen beschrieben. Die Hersteller müssen bei der Ausführung der Geräte Maßnahmen zum Explosionsschutz ergreifen und folgenden potenziellen Zündquellen entgegenwirken:
  • elektrischen Funken und Lichtbögen
  • offenen Flammen und heißen Oberflächen
  • atmosphärischer Entladung
  • mechanischen Reib- und Schlagfunken
  • elektromagnetischer Strahlung
  • Ultraschall und Stoßwellen
  • Ionisierter und optischer Strahlung
  • chemischen Reaktionen
  • Elektrostatischer Aufladung.
Die Gerätehersteller müssen Konformitätserklärungen, Baumusterprüfungen und Betriebsanleitungen für die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten erstellen.
In der Definition sind Dichtungen weder Geräte im Sinne der Atex-Richtlinie, weil sie keine autonome Funktion erfüllen, noch sind Dichtungen Komponenten, da sie nicht für den sicheren Betrieb von Geräten zwingend erforderlich sind. Besonders über die zweite Aussage kann man geteilter Meinung sein. Daraus folgt: Dichtungen unterliegen nicht der Atex-Richtlinie und sind somit nicht in ihrem Sinne dokumentationspflichtig. Alle Prüfungen und Testwerte, die Dichtomatik seinen Kunden auf Anfrage liefern kann, sind somit ein freiwilliger Service.
Kennzeichnung auf dem Typenschild
Für Gase und Stäube sind jeweils Gefährdungszonen mit Abstufungen definiert. In den Normen sind die Gerätegruppen, Temperaturklassen, Explosionsgruppen und Kategorien festgelegt. Auf dem Typenschild der Geräte müssen diese Kennzeichnungen vorhanden sein. Bei Anfragen für neue Dichtungen muss die Explosions-Schutz-Kennzeichnung vom Typenschild unbedingt mit angeben werden.
Bei Dichtungen und dichtungsbegleitenden Produkten aus Elastomeren, Thermoplasten und Elastomer-Metall-Verbindungen werden in der Regel folgende potenzielle Explosionsursachen geprüft und bewertet:
  • Zündtemperatur, z. B. beim RWDR die Dichtkantentemperatur
  • Zündgefahr durch elektrostatische Aufladung.
Elektrostatische Aufladung
Elektrostatische Aufladung tritt bei isolierten elektrisch leitfähigen Komponenten (z. B. Verschlusskappen) auf. Diese bilden gegen Erde einen Kondensator, der sich aufladen kann.
Über die Dichtkantentemperaturen, die im Betrieb auftreten, können keine allgemein gültigen Aussagen gemacht werden, da diese von den jeweiligen Betriebsparametern abhängen und im Einzelfall spezifisch abgeprüft werden müssen.
Die zulässigen Temperaturklassen T1 bis T6 sind in der Norm genau definiert.
Die Zündgefahr durch elektrostatische Aufladung wird nach der DIN EN 13463 durch die Höhe des Oberflächenwiderstands bewertet. Nicht leitende Komponenten, die Einfluss auf die Zündschutzart haben, werden nach EN 50014 „Prüfung des Oberflächenwiderstands“ geprüft. Die Komponenten sollten einen Oberflächenwiderstandswert von 1 GW nicht überschreiten.
Diese Prüfungen hat der Dichtungsspezialist für die Standard-Verschlusskappen durchführen lassen. Es liegen durchweg positive Ergebnisse vor. Auch Dichtkantentemperaturen können bei externen Instituten oder dem Hauptlieferwerk untersucht werden.
Bei dem Thema Atex-Richtlinie/Explosionsschutz arbeitet Dichtomatik mit einigen namhaften Getriebeherstellern eng zusammen. Komplette Lösungen für spezifische Projekte der Kunden gehen über den reinen Produktverkauf weit hinaus.
Halle 19, Stand C35
Atex-Dichtungen KEM 485

Woher kommt die Bezeichnung Atex?
Atex ist die französische Kurzform für „atmosphäre explosive“. Die Explosionsschutz-Richtlinien stammen ursprünglich aus dem Bergbau, da dort immer eine explosionsgefährdete Atmosphäre (Stäube) vorliegt.

Produktprogramm des Herstellers
Fachmesse Dichtungstechnik Isgatec
Internationale Dichtungstagung
Marktplatz Dichtungen
Fachwissen Dichtungstechnik
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